Ab dem 05. März treten nachfolgende Lockerungen in Kraft: In allen wesentlichen Settings, in denen bisher die 3G-Regel gegolten hat, wird künftig keine Nachweispflicht gelten.
Mit 03. März gilt Österreich nicht mehr als Hochrisikogebiet für Deutschland.
Ab dem 19. Februar tritt die Phase 3 der stufenweisen Lockerungen in Kraft: In allen wesentlichen Settings, in denen bisher die 2G-Regel gegolten hat, wird künftig die 3G-Regel gelten:
- 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
- 3G in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben
- 3G bei körpernahen Dienstleistungen
- 3G bei Sportstätten
- 3G bei Veranstaltungen
Als Grundregel bei der Einreise wird eine generelle 3G-Regel gelten. Ausgenommen hiervon ist nur die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten.
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